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Reform des Staatsrats: Mehr Transparenz und Legitimität

News Zu Gast im Land Verfassung, Institutionen und Demokratie Simone Beissel

Die im Regierungsprogramm angekündigte Reform des Staatsrates nimmt Gestalt an. Nachdem die Regierung ihr Gesetzprojekt vorgelegt hat, hat die zuständige parlamentarische Kommission eine Reihe von Änderungsanträgen gutgeheißen. Das Gesetz dürfte also in absehbarer Zeit vom Parlament gestimmt werden.

Der luxemburgische Staatsrat existiert seit dem Jahr 1856 und berät seitdem die Regierung und das Parlament in der Ausübung ihrer jeweiligen exekutiven beziehungsweise legislativen Aufgaben. Jeder Gesetzvorschlag und jedes Gesetzprojekt muss dem Staatsrat zur Prüfung vorgelegt werden, bevor es im Parlament abgestimmt wird. Der Staatsrat überprüft vor allem die Kompatibilität der Vorschläge und Projekte mit der luxemburgischen Verfassung, mit dem EU-Recht und mit internationalen Abkommen. Sollten hierbei Probleme auftreten, erhebt der Staatsrat in seinem Gutachten sogenannte „oppositions formelles“, die textuelle Nachbesserungen seitens der Regierung oder des Parlaments erfordern. Falls einer „opposition formelle“ nicht Rechnung getragen wird, kann der Staatsrat beschließen, dass das Parlament nach einer Dauer von mindestens drei Monaten ein zweites Mal über das entsprechende Gesetz abstimmen muss

Das Zusammenspiel zwischen Staatsrat und Parlament ist von essentieller Bedeutung für die Rechtssicherheit und die Entlastung unseres Justizsystems. Man stelle sich nur das Chaos vor, würde jedes Gesetz erst nach Inkrafttreten auf juristische Mängel überprüft werden.

Das Parlament setzt sich nur in sehr seltenen Fällen über eine „opposition formelle“ hinweg. Der Staatsrat stellt also eine tragende Säule der institutionellen Architektur unseres Staates dar. Damit dies auch so bleibt, ist es wichtig, dass die Organisation und die Funktionsweise des Staatsrats regelmäßig überprüft und - falls notwendig - angepasst werden.

Obwohl der Staatsrat nicht als zweite Kammer fungiert und demnach nicht in direkter Weise demokratisch legitimiert sein muss, ist es dennoch wichtig, dass die Nominierung der Staatsräte transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist. Die anstehende Reform des Staatsrats wird in dem Sinne zwei große Neuerungen beinhalten. Zum einen sollen die politischen Parteien in Zukunft gemäß ihrer politischen Stärke, gemessen an den letzten zwei Parlamentswahlen, im Staatsrat vertreten sein. Damit dies in der Praxis überhaupt realisierbar ist, wird die Mandatsdauer von fünfzehn auf zwölf Jahre heruntergesetzt.

Zweitens soll der Nominierungsprozess kohärenter werden, was das fachliche Profil der neuen Staatsrätebetrifft. Vor der Neubesetzung eines freien Sitzes soll der Staatsrat drei unterschiedliche Profile vorschlagen, von denen die Kandidaten wenigstens eines erfüllen sollen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Staatsrat die nötige Fachkompetenz besitzt, um alle Gesetzprojekte und Gesetzvorschläge effizient prüfen zu können.

Schließlich soll die Transparenz innerhalb des Staatsrates erhöht werden, indem die Zahl der Staatsräte veröffentlicht wird, die für oder gegen die Annahme eines Gutachtens gestimmt haben oder sich enthalten haben.

Diese und weitere Änderungen werden sicherstellen, dass der Staatsrat auch in Zukunft seine Rolle so gut wie möglich ausüben kann und dass die Akzeptanz in der Politik, aber auch in der Bevölkerung für die Arbeit der Staatsräte weiterhin voll und ganz gewährleistet bleibt.

Simone Beissel
Berichterstatterin der Gesetzesvorlage zur Reform des Staatsrats

 


Simone Beissel