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Finanzierung der Religionsgemeinschaften: Drei Fragen an Xavier Bettel und Lex Delles

News Gesellschaft Lex Delles Xavier Bettel

Das Parlament hat am Mittwoch mit der Finanzierung der sechs in Luxemburg anerkannten Religionsgemeinschaften einen wichtigen Bestandteil der Neuregelung der Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften abgesegnet. Die Glaubensgemeinschaften werden sich in Zukunft autonomer organisieren können.

1. Warum ist es zu einer Neuregelung der Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gekommen?

Xavier Bettel: Zuallererst möchte ich betonen, dass ich sehr zufrieden bin, dass die Regierung und die sechs in Luxemburg anerkannten Glaubensgemeinschaften eine gemeinsame Lösung gefunden haben. Das religiöse Leben spielt eine Rolle in unserer Gesellschaft und viele unserer Mitmenschen fühlen sich einer Glaubensgemeinschaft eng verbunden. Allerdings gehört nicht jeder der gleichen Religion an. Manche Luxemburger glauben zwar an einen Gott, möchten allerdings nicht einer Konfession angehören und wieder andere bezeichnen sich als Atheisten oder Agnostiker. Es war an der Zeit, diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, indem die teils jahrhundertalte Texte die die Beziehung zwischen Staat und Kirche regeln auf den Prüfstand kommen. Wir haben eine sehr gute Lösung gefunden, die es allen Gläubigen in Luxemburg ermöglicht ihre Religionsfreiheit und ihren Glauben auszuleben, ohne dass sich der Staat in ihre Angelegenheiten einmischt.

2. Was sind die Eckpfeiler des neuen Gesetzes?

Lex Delles: Erstes Prinzip des Gesetzes ist, dass alle bestehenden Verpflichtungen gegenüber den jetzigen Angestellten der Glaubensgemeinschaften voll Bestand haben.  Für die Zukunft legt das Gesetz die finanzielle Unterstützung fest, die der Staat den sechs anerkannten Glaubensgemeinschaften jedes Jahr zukommen lassen wird. Für die katholische Kirche wird  diese Unterstützung zum Beispiel 6,75 Millionen Euro ausmachen. Im Gegenzug haben die betroffenen Gemeinschaften sich dazu verpflichtet, keine sogenannten „ministres du culte„ oder auch  „Laienhelfer“ mehr zu Lasten des Staatshaushalts einzustellen. Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Religionsgemeinschaften an Autonomie gewinnen, da sie selbst entscheiden können, wie viele Mitarbeiter sie einstellen wollen. Bisher war die Zahl der staatlich bezahlten Stellen pro Religionsgemeinschaft nämlich begrenzt.

3. Was wünschen Sie sich für die Zukunft des religiösen Zusammenlebens in Luxemburg?

Lex Delles: Es gibt vielleicht Personen, die sich einen „Kulturkrieg“ in Luxemburg gewünscht hätten. Ich stelle zufrieden fest, dass weder die Regierung noch die Religionsgemeinschaften eine solche Auseinandersetzung wollten. Wir können stolz darauf sein, dass in Luxemburg die Anhänger vieler verschiedener Religionen friedlich miteinander leben. Das ist keinesfalls selbstverständlich. Ich wünsche mir, dass dies auch in Zukunft der Fall ist und ich bin zuversichtlich, dass das Abkommen zwischen Regierung und Religionsgemeinschaften hierfür eine gute Grundlage bildet.


Ried vum Lex Delles


Ried vum Xavier Bettel

 

 


Xavier Bettel

Lex Delles